Textklau in der Praxis
Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen. Wenn auch vieles Nützliche kostenlos heruntergeladen werden darf, also dafür eine Erlaubnis des Urhebers vorliegt. Ich muss als Websitebetreiber nicht explizit darauf hinweisen, dass Texte und Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Wer trotzdem klaut, muss mit Konsequenzen rechnen.
Auf zwei Beiträge möchte ich in diesem Zusammenhang aufmerksam machen:
Textklau im Internet: http://www.exklusivtext.de/textklau-im-internet
sowie Fotoklau im Internet: http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/204055/
Leichter gesagt als getan. Der von mir sehr geschätzte Blogger Perun beschreibt ein ziemliches krasses Beispiel von Kontent-Klau: http://www.perun.net/2007/04/27/urheber-recht-gibt-es-nicht-mehr/#comment-51815.
Markus Merz kommentiert dazu: “Cabri anschauen gerne, Einsteigen und Wegfahren nein, selbst wenn der Schlüssel steckt (Vollfeed)”.
Auch ich selbst kann nun mitreden: Sämtliche Texte und Bilder des Bayerwald-Blogs wurden geklaut: http://www.bayerwald-blog.de/dreister-datendieb.
Zu welchen Konsequenzen Textklau für den Urheber führen kann, muss derzeit meine Kollegin, die Texterin Fiona erleben. In ihrem Blog “Blätterwald” führt sie den Contendieb vor. Der ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Ich frage mich, ob Kunden diesem Contendieb Vertrauen schenken. Eher nicht, denn sie müssen davon ausgehen, dass er sie in dem Schlamassel mit hineinzieht, wenn er ihnen möglicherweise geklaute Texte unterjubelt. Fiona kämpft, und das zurecht. Es geht ihr auch um den guten Ruf unserer Branche.