Medizinische Daten für den Notfall
Plötzliche gesundheitliche Probleme im Urlaub, ein Unfall oder Brille kaputt – schnelle Hilfe wünscht sich in solchen Situationen jeder. Wie vorteilhaft wäre es, wichtige Gesundheitsdaten, wie Medikationen, Diagnosen, Informationen zu Blutgruppe und Allergien, Röntgenbilder u. v. m. bei sich zu haben, um Helfenden einen raschen Überblick über den eigenen Gesundheitsstatus zu verschaffen und so eine zeitnahe medizinische Behandlung zu unterstützen.
Aus eben diesem Grund wurde in Deutschland jahrelang an der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gearbeitet. Ab Oktober 2011 geben die Krankenkassen elektronische Gesundheitskarten mit Lichtbild an ihre Versicherten aus. “Mittelfristig werden nur noch elektronische Gesundheitskarten durch die Krankenkassen ausgestellt und die Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit”, informiert das Bundesministerium für Gesundheit.
Hier einige Screenshots zur Software:
- Foto: cocos®-promotions gmbh
Was für Patienten zunächst nach schneller Hilfe klingt, stellt diejenigen, die im Notfall handeln müssen, vor medizinische und juristische Probleme. Selbst in Notsituationen kann und darf sich ein Arzt nicht auf die vom Patienten gespeicherten Daten verlassen, gibt Dr. Markus Mohr, Geschäftsführer der ManaThea GmbH, zu bedenken. Die Daten können seiner Meinung nach allenfalls eine Orientierung für weitere Ermittlungen darstellen, wenn es darum geht, den zeitlichen Aufwand zu minimieren.
Daniel Poeschkens, Pressesprecher der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematic), verweist auf einen entscheidenden Unterschied zur elektronischen Gesundheitskarte: “Es existieren keine Schutzmechanismen für sensible Daten.” Dr. Mohr präzisiert: “Die Identität des Patienten und der auf dem Memorystick gespeicherten Informationen müssen einwandfrei zueinander passen.”
Mohr, dessen Firma in der Computer-Forensik tätig und auf medizinische Portale und IT Security spezialisiert ist, begrüßt grundsätzlich die Unterbringung medizinischer Daten auf einem verschlüsselten Memory-Stick: ” … wenn Sie die Aspekte gesteigerter Flexibilität und Mobilität im Alter berücksichtigen, wie dies insbesondere in den skandinavischen Ländern schon seit Jahren der Fall ist.” Allerdings müssen seiner Meinung nach ein paar Bedingungen gegeben sein, wie ein komplexer, hochmoderner Verschlüsselungs-Automatismus, der auch bei einem Crack-Versuch nur partiell in der Lage ist, lesbare Informationen herzustellen, da dazu weitere elektronische Tokens benötigt werden (z. B. PIN, TAN etc.). Die Inhalte des PINs sollten sich von selbst zerstören, sollte dieser nicht innerhalb eines definierten Zeitraums autorisiert verwendet werden (z. B. mehrmalige Falscheingabe der Zugangsinformationen). Mohr spricht sich zudem für einen automatischen, beispielsweise GPS-basierten Locator auf dem Memory-Stick aus, um diesen nach Diebstahl oder Verlust orten zu können.”
Dr. Mohr kommentiert bezüglich des “TRAVELkeepers®”: “Fraglich bleibt natürlich, wie Ärzte in unterschiedlichen Ländern dazu in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Neuinformationen nachzutragen.” Nach seiner Ansicht sei es “keinesfalls hilfreich zu wissen, dass die Software auf dem Memory-Stick in Holland an oder von einer Universität hergestellt wurde: Ggf. ist die Informationstiefe zu groß oder zu wenig umfangreich, oder es werden Daten abgespeichert, die zwar für die Verhältnisse des Ursprungslandes in Ordnung sind, in Deutschland aber aus Gründen des Datenschutzes gar nicht abgespeichert werden dürfen.” Hierbei wird deutlich, dass Ärzte im Ausland u. U. ganz anders mit Patientendaten umgehen bzw. sie nutzen dürfen.
Rechtsverbindlichkeit ist bei der Speicherung medizinischer Daten und deren Verwendung eine entscheidende Frage. Die vom Patienten aufgespielten Daten auf ein Speichermedium sind nicht verlässlich . Dennoch: Fehlerhafte Angaben auf dem “TRAVELkeeper®” könnten im Notfall wertvolle Zeit kosten. Daher liegt eine gewisse Verantwortung auch bei den Patienten selbst, mit ihren Daten sorgfältig umzugehen.
Der “TRAVELkeeper®” ist technisch gesehen sinnvoll. Ob er im Notfall Leben retten kann, wie es der Werbeslogan verspricht, muss er beweisen.









