Empfehlungslinks – (R)recht praktisch
Empfehlungs-Marketing boomt. Online-Nutzer folgen bevorzugt vorselektierten Empfehlungen von Vertrauenspersonen. Über Aufforderungen, wie „Diese Seite weiterempfehlen“ und „Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, senden Sie ihn doch …” gelangen Nutzer zu einem Einladungsformular, mit welchem sie andere per Mail auf ein Angebot aufmerksam machen können. Der Empfänger der Nachricht klickt dann per Link in der Einladung genau dorthin, wo ihn der Werbende hinhaben will: auf das Angebot seiner Internetseite.
Unternehmen quer durch alle Branchen platzieren Empfehlungs-Links auf ihren Internetseiten, um schnell, wirkungsvoll und kostenneutral Besucher zu generieren. Diese Strategie kann leicht daneben gehen und Anwälte auf den Plan rufen.
[...] meinem Beitrag Empfehlungslinks – (R)recht praktisch betrachte ich die Situation einmal näher, gespickt mit etlichen Screenshots aus mehreren [...]